I. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Mietbedingungen finden Anwendung auf die gewerbliche Vermietung von Fahrrädern, Tretmobilen, Kanus und sonstigen Fahrzeugen jeder Art (nachfolgend: Fahrzeug).
II. Zustand des Fahrzeuges
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeuges an, dass es sich in einem verkehrssicheren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
III. Nutzung des Fahrzeuges
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln. Eltern haften für ihre Kinder.
IV. Reparaturen
Werden wärend der Mietzeit Reparaturen fällig, hat der Vermieter diese umgehend durchzuführen oder dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter hat das Fahrzeug zur Reparatur zum Ort des Vermieters zu bringen. In Absprache mit dem Vermieter kann auch eine fremde Werkstatt mit der Reparatur beauftragt werden.
Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter.
V. Verlängerung der Mietzeit und Rückgabe
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter, während dessen Geschäftszeiten, zurückzugeben.
VI. Schäden am Fahrzeug
Schäden am Fahrzeug sind dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe mitzuteilen. Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen wurden, trägt der Mieter.
Nach der Rückgabe festgestellte und vom Mieter verschwiegene Schäden, können dem Mieter, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, nachträglich berechnet werden.
VII. Diebstahl
Der Mieter hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter haftet mit 50% des Fahrzeugwertes.